Schullandschaft & Kindertagesstätten in Delbrück im Hinblick auf die zu erwartende Inklusionspläne

Veröffentlicht am 17.12.2014 in Ratsfraktion

Antrag im Namen der SPD Fraktion von Frank Drake und Sven Büdeker zu den Sitzungen des  Schul- und Kulturausschusses und des Haupts,- Finanz,- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 04.12.2014 sowie des Rates am 11.12.2014.

 

 

SPD Fraktion Stadt Delbrück

Frank Drake und Sven Büdeker
Ratsmitglieder der SPD im Rat der Stadt Delbrück

 

Delbrück, den 21.11.2014

                                                                                                                  

An den Bürgermeister der Stadt Delbrück
Herrn Werner Peitz
als Vorsitzender des Haupt,- Finanz,- Wirtschaftsförderungsausschusses
und des Rates der Stadt Delbrück
Frau Cornelia Scheller als Vorsitzende des Schul- u. Kulturausschusses

Lange Straße 45
33129 Delbrück 

                                                                                            

Antrag zu den Sitzungen des  Schul- und Kulturausschusses und des Haupts,- Finanz,- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 04.12.2014;
und des Rates am 11.12.2014

       

Betr.: Schullandschaft & Kindertagesstätten in Delbrück im Hinblick

auf die zu erwartende Inklusionspläne

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister;

die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und auf die des Rates  zu setzen:

 

Beschlussvorschlag :

In einem ersten Schritt wird die Verwaltung beauftragt, eine Übersicht über den aktuellen Stand der Inklusion in den Schulen, sowie den Kindertagesstätten der Stadt Delbrück vorzulegen.

In einem zweiten Schritt wird die Verwaltung beauftragt, in Absprache mit Schul- und Jugendhilfeorganisationen; sowie mit den für die  Sozialplanung anerkannten Trägern der Jugendhilfe, den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung des (KsF) und weiteren relevanten Gremien einen Inklusionsplan für die  Schulen und Kindertagesstätten zu erarbeiten und vorzulegen.

Dieser Bericht soll beinhalten:

  • Anzahl und ggf. den Förderungsbedarf der zu betreuenden Kinder /  Schüler
  • die erforderlichen baulichen Maßnahmen in den verschiedenen Einrichtungen und ihre Kosten
  • die notwendigen personellen Ressourcen und deren Kosten
  • den Beitrag anderer / weiterer Finanzierungsträger

Bei allen Möglichkeiten sollte unbedingt  das Konnexitätsprinzip beachtet und berücksichtigt werden!

 

 B e g r ü n d u n g:

Mit dem Ratifizierungsgesetz vom 26.03.2009 hat sich Deutschland u.a. verpflichtet, ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Das bedeutet, niemand darf aufgrund seiner Behinderung u. a. vom allgemeinen Schulwesen ausgeschlossen werden.

Delbrück soll eine Stadt werden, in der für alle Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet, gefördert und geschützt werden.

Somit muss sich unsere Stadt den Herausforderungen der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellen. (vgl. Art.1 GG)

 

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Frank Drake und Sven Büdeker

 

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