In der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses vom 04.12.2014 stellten die Fraktionen von CDU- und FDP einen Antrag, der zur Aufspaltung der weiterführenden Schulen Delbrück und teilweise Auslagerung in den Ortsteilen führt. Im Folgenden finden sich grundsätzliche Überlegungen zum Antrag von unserer Fraktion, die die Aufspaltung der Schulen ablehnt. Diese wurden federführend durch Reinhard Schmitz ausgearbeitet und Christian Wiebeler hat diese Überlegungen mit kleineren Ergänzungen in der entsprechenden Sitzung als Wortmeldung vorgetragen:
"Da der vorliegende Antrag hinreichend vage ist, haben wir allgemeine Überlegungen angestellt.
Zunächst ist es bemerkenswert, dass beide Fraktionen ihren Beschluss, die Schulen der Sek. I und II gemeinsam in Delbrück-Mitte unterzubringen bereits nach gut einem halben Jahr wieder aufheben. Auf welcher Basis ist denn seinerzeit deren Beschluss gefasst worden? Hat man sich mit der Materie nicht hinreichend befasst? Oder gab es andere Gründe für die Entscheidung im April?
Der neue Beschlussvorschlag dokumentiert eine Wende um 180° und lässt jede nachvollziehbare Logik vermissen. Man stelle sich Folgendes vor: Ein Unternehmen plant eine Konstruktionsstraße, die aus mehreren Elementen besteht, die unmittelbar aneinander anknüpfen und man gibt vor, dass das in allen Gebäuden passieren müsse. Die Gebäude liegen nun aber weit auseinander, so dass der Produktionsprozess immer wieder unterbrochen wird und zahlreiche hinderliche Transportwege eingebaut werden müssen. Wer plant schon ein solches Unternehmen? Die Perspektiven sind offensichtlich.
Aber bei Schulen geht das nach Vorstellungen der CDU und der FDP.
Die Entwicklungsprozesse für eine qualitativ hochwertige Schullandschaft – was anderes können wir uns heute nicht mehr erlauben – müssen anders gesteuert werden. Dies gilt aufgrund der Konkurrenz mit anderen Kommunen, insbesondere für die Oberstufe, wo u. a. die Oberstufen der innerstädtischen Gymnasien Paderborns für ein möglichst attraktives Kursangebot kooperieren.
Folgende Planungsschritte sind daher notwendig:
1. Schritt: Was sind die pädagogisch unabweisbaren Notwendigkeiten?
1. Die Oberstufe der Gesamtschule und des Gymnasiums müssen miteinander kooperieren können, weil nur so:
- ein breites, profilbildendes Angebot erstellt und vorgehalten werden kann (Leistungskursangebote in Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Sprachen, Kunst, Sport, …). Ohne Kooperation können nicht alle Aufgabenfelder abgedeckt werden. Des Weiteren sollte das Abitur auf ein Studium vorbereiten. Im Anbetracht eines sich differenzierenden Studienangebotes, z.B. erkennbar an den Bereichen Physik, Chemie und Materialwissenschaften, ist ein vielfältiges Kursangebot essentiell.
- können die entsprechenden Fachräume gestaltet und ausgestattet werden. Sollen z. B. die notwendigerweise mit hohem technischen Standard ausgestatteten Physik- oder Chemieräume an zwei Standorte eingerichtet werden?
- akzeptieren auch die Schülerinnen und Schüler das Lernumfeld. Dazu gehört übrigens auch ein entsprechendes kommunales Umfeld!!! Aufgrund des Kurssystems in der Oberstufe kommt es regelmäßig zu Freistunden, anhand eigener Erfahrungen durchaus auch für längere Zeiträume. Sollen Schüler aus anderen Ortsteilen zunächst am Morgen nach Ostenland pendeln, wieder über Delbrück zurück in ihre Ortsteilen fahren, um sich am Nachmittag wieder auf den Weg nach Ostenland zu machen?
- bleibt der Standort Delbrück für Lehrkräfte attraktiv. Lehrkräfte werden sich vorrangig für Standorte entscheiden, an denen sie nicht reisen müssen und an denen sie ihre Fächer auch auf Leistungskursniveau anbieten können. Als studierter Physiker unterhalte ich mich regelmäßig mit angehenden Physiklehrern, für diese wären zwei Standorte ein Ausschlusskriterium bezüglich ihrer Schulwahl.
2. Im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts ist eine inhaltliche Breite abzusichern: Zusätzliche Sprachangebote und Angebote z.B. im naturwissenschaftlichen Bereich erfordern eine Mindestschüleranzahl, ohne die ein differenziertes Angebot nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere in Anbetracht möglicher neuer Entwicklungen in den Bereichen der Naturwissenschaften.
3. Die festgelegte Leistungsdifferenzierung in mehreren Fächern ab Klasse 7 erfordert ebenfalls eine Mindestschüleranzahl.
2. Schritt: Prüfen, welche Räume stehen unter Berücksichtigung dieser Vorgaben zur Verfügung?
Hier muss die Stadt auf der Basis der aktuellen und der vorhersehbaren Schülerzahlen und unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Raumprogramme die nutzbaren Räume in Delbrück-Mitte auflisten und eine entsprechende Bewertung bezüglich fehlender, nicht nutzbarer oder mit Aufwand nutzbarer Räume vornehmen.
Danach können nutzbare Räume oder mit Aufwand nutzbare Räume in Westenholz und Ostenland aufgelistet werden.
3. Schritt: Bewertung der räumlichen Situation unter den genannten Vorgaben
Die Stadt sollte darstellen, in welchem Umfang unter den genannten Prämissen Raumbedarf in den Ortsteilen besteht. Dann sollten unter pädagogischen Prämissen Vorschläge für Klassen-(stufen)auslagerungen gemacht werden.
Der von der CDU und der FDP vorgeschlagene Weg ist unlogisch, berücksichtigt nicht die grundlegenden pädagogischen Notwendigkeiten und gefährdet die Qualitätsstandards der Delbrücker Schullandschaft.
Wir wollen zunächst eine klare Analyse der Stadt, die wir dann politisch – insbesondere schulpolitisch – bewerten wollen, um letztlich qualitativ gesicherte Entscheidungen treffen zu können."