Antrag: Bereitstellung von Eigenmitteln für Lärmschutzwände in den Bereichen Tegetfeld und Südstraße

Veröffentlicht am 14.04.2014 in Ratsfraktion

Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 29.04.2014

 

Delbrück, den 12.04.2014
SPD-FRAKTION im Rat der Stadt Delbrück

Willibald Haase, Ratsmitglied
Alexander Wiechers, Sachkundiger Bürger

 

An den Vorsitzenden
des Rates der Stadt Delbrück, Herrn Bürgermeister Werner Peitz

 

Bereitstellung von Eigenmitteln durch die Stadt Delbrück für die Erhöhung der geplanten Lärmschutzwand an der B 64 entlang des „Tegetfeldes“ von 2,00 m auf 3,00 m und für die Lärmschutzwand im Bereich „Südstraße“ in Höhe von 700.000 € im Haushalt der Stadt für 2015.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Peitz,

wir bitten Sie, diesen Antrag für die Ratssitzung am 29.04.2014 aufzunehmen.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat der Stadt Delbrück mitgeteilt, die entlang der B 64 zum „Tegetfeld“ hin geplante Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,00 m auf Kosten des Landesbetriebes zu errichten.

In der Sitzung am 12.12.2013 hat der Rat der Stadt Delbrück grundsätzlich festgestellt, dass diese Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3,00 m auszuführen ist.

Auf Anfrage der SPD-Fraktion hat die Verwaltung am 03.04.2014 erklärt, dass die Lärmschutzwände in den Bereichen „Tegetfeld“ und Südstraße“ als eine Maßnahme betrachtet und frühestens im Jahre 2015 ausgeführt werden.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt für die Erhöhung von 2,00 m auf 3,00 m der geplanten Lärmschutzwand entlang der B 64 zum „Tegetfeld“ hin und für die Lärmschutzwand an der B 64 im Bereich „Südstraße“ im Haushalt 2015, den notwendigen Betrag von 700.000 € als Eigenmittel bereitzustellen.

Begründung:

Die Verwaltung hat am 03.04.2014 auf Anfrage der SPD-Fraktion erklärt, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW voraussichtlich erst im Juni 2014 der Stadt Delbrück mitteilt, inwieweit er sich bei den Erhöhungskosten über 2,00 m hinaus beteiligt.

Für die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Bereiche „Tegetfeld“ und „Südstraße“ steht auch für den Fall, dass es infolge des neuen Verkehrslärmgutachtens keine Kostenbeteiligung durch den Landesbetrieb für den „dritten“ Meter gibt, die Garantie für die Gesamtausführung zu.

Deshalb ist es notwendig, dass der Stadtrat in seiner bisherigen Zusammensetzung diesem Beschlussvorschlag zustimmt und die Gesamtfinanzierung für beide Bereiche: „Tegetfeld“ und „Südstraße“ für das Jahr 2015 jetzt schon sicherstellt.

In der Ratssitzung am 12.12.2013 hat die Verwaltung den Kostenansatz von 700.000 € für die Lärmschutzwanderhöhung auf 3,00 m im Bereich „Tegetfeld“ und die Lärmschutzwand im Bereich „Südstraße“ als realistisch angegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Willibald Haase, gez. Alexander Wiechers

 

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