Antrag: Rekommunalisierung der Energieversorgung in Delbrück

Veröffentlicht am 26.01.2013 in Ratsfraktion

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen: SPD, GABI und Grüne/OL für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss 14.02.2013 und den Rat 26.02.2013.

Sehr geehrter Herr Peitz,

bitte setzen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des HuFW, und Rat.

Es wird beantragt, dass der Rat der Stadt Delbrück folgende Beschlüsse fasst:

1) Der Stadtrat Delbrück strebt eine Rekommunalisierung der Energieversorgung in Delbrück mit dem Ziel an, für die Stadt Delbrück und ihre Bürger/innen eine optimale Wirtschaftlich- keit und lokale Wertschöpfung zu sichern sowie ein Höchstmaß an Gewerbesteuern, Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu gewährleisten.

2) Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, unter Einbeziehung eines unabhängigen, qualifizierten Beratungsunternehmens - die Möglichkeiten für eine Übernahme des Energieversorgungsnetzes und der Gründung von Stadtwerken darzustellen - die Chancen und Risiken einer Übernahme des Energieversorgungsnetzes durch die StadtDelbrück bzw. der Gründung eigener Stadtwerke sowie einer Beteiligung der Stadt Delbrück an einer rekommunalisierten E.ON Westfalen Weser AG darzustellen und zu bewerten

Begründung

zu 1) Das absehbare Auslaufen eines Konzessionsvertrages markiert für eine Kommune den Startpunkt für eine Auseinandersetzung mit dem Thema „Rekommunalisierung der Energieversorgung“. Maß-geblich für die Entscheidung, welchen Weg der Rekommunalisierung die Stadt Delbrück einschlägt, sollten die Kriterien Wirtschaftlichkeit (Rendite), Wertschöpfung, Gewerbesteuern, Mitbestimmung (z.B. Strom- und Gaspreise, Ausbau Erneuerbarer Energien etc) und Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. steuerlicher Querverbund) sein.

zu 2) Aktuell bietet die E.ON Energie AG ihre Anteile am Regionalversorgungsunternehmen E.ON Westfalen Weser AG (EWA) den beteiligten Kommunen zur Übernahme an. Die Stadt Delbrück steht somit vor der Entscheidung, ob sie ihren Anteil von derzeit 0,0115 % an der EWA auf bis zu 2,67 % aufstocken soll. Alternativ kommt mit Beendigung der Konzessionsverträge, die die Stadt Delbrück mit der EWA abgeschlossen hat, der Erwerb der Energienetze vom Konzessionär in Betracht. Es gilt, vor einer Entscheidung über das Angebot der EWA sämtliche Möglichkeiten für eine Rekommunalisierung darzustellen und hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken zu bewerten – keine Entscheidung zur Rekommunalisierung ohne Prüfung sämtlicher Optionen.

 

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