Antrag: Bereitstellung von Eigenmitteln zur Erhöhung der geplanten Lärmschutzwand an der B 64 entlang des „Tegetfeldes"

Veröffentlicht am 29.11.2013 in Ratsfraktion

Antrag zur Sitzung des Haupt-, Finanz-und Wirtschaftsförderungsausschusses am 05.12.2013
und zur Sitzung des Stadtrates am 12.12.2013

Delbrück, den 20.11.2013
SPD-FRAKTION im Rat der Stadt Delbrück

Willibald Haase und Sven Büdeker

An den Vorsitzenden
des Haupt-, Finanz-und Wirtschaftsförderungsausschusses,
und des Rates, Herrn Bürgermeister Werner Peitz

Bereitstellung von Eigenmitteln durch die Stadt Delbrück für die Erhöhung der geplanten Lärmschutzwand an der B 64 entlang des „Tegetfeldes“ von 2,00 m auf 3,00 m in Höhe von 250.000 €.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Peitz,

wir bitten Sie, diesen Antrag sowohl für die Sitzung des Haupt-, Finanz-und Wirtschaftsförderungsausschusses am 05.12.2013 als auch für die Ratssitzung am 12.12.2013 aufzunehmen.

Im Juli dieses Jahres hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW der Stadt Delbrück mitgeteilt, die entlang der B 64 zum „Tegetfeld“ hin geplante Lärmschutzwand mit einer Höhe von
2,00 m auf Kosten des Landesbetriebes zu errichten.

Damit ergäbe sich die Situation, dass gegenüber der bereits errichteten, 4,00 m hohen Lärmschutzwand an der B 64 zur „Weststadt“ hin, eine nur halb so hohe Lärmschutzwand zum Tegetfeld hin gebaut würde.
Für diesen Fall bestätigen Fachleute, dass die Schallwellen von der 4,00 m hohen Lärmschutzwand abprallen und sich mehrheitlich über die dann gegenüberliegende 2,00 m hohe Wand im Wohngebiet „Tegetfeld“ niederlassen.

Insofern ist es unabdingbar notwendig, die Lärmschutzwand entlang der B 64 zum „Tegetfeld“ hin, mit mindesten 3,00 m Höhe zu errichten.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erhöhung von 2,00 m auf 3,00 m der geplanten Lärmschutzwand entlang der B 64 zum „Tegetfeld“ hin, im Haushalt 2014 für die Jahre 2014 und 2015 den notwendigen Betrag von 250.000 € als Eigenmittel bereitzustellen.

Begründung:

Im Haushaltsplanentwurf 2014 hat die Verwaltung für Lärmschutz an der B 64 – Teilstück: Marktkauf bis Feuerwehr – für 2015 den Betrag in Höhe von 100.000 € mit nachfolgendem Hinweis aufgeführt: „Die Ausgabe wird nur getätigt, wenn der Landesbetrieb den Lärmschutz nicht in vollem Umfang finanziert.“

Da für das Teilstück von der Rietberger Straße bis zum Marktkauf (Bereich „Tegetfeld“) bekannt ist, dass hier der Landesbetrieb Straßenbau NRW lediglich eine 2,00 m hohe Lärmschutzwand finanziert, ist es auch hier notwendig, die für die Erhöhung von 2,00 m auf 3,00 m erforderlichen Mittel in Höhe von 250.000 € in den Haushalt 2014 mit aufzunehmen.

Die SPD - Fraktion Delbrück schließt sich der Auffassung von Fachleuten an, dass ein wirksamer Lärmschutz in der vorliegenden Situation nur mit einer mindestens 3,00 m hohen Wand zum „Tegetfeld“ hin erreichbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Willibald Haase, gez. Sven Büdeker

 

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