Antrag: Änderung der Hauptsatzung

Veröffentlicht am 07.11.2014 in Ratsfraktion

Gemeinsamer Antrag der vier Ratsfraktionen zur Ratssitzung am 06. November 2014.

Delbrück, den 05.11.2014

An den Bürgermeister der Stadt Delbrück
Werner Peitz
Lange Str. 45
33129 Delbrück Delbrück

Sehr geehrter Herr Peitz,
die vier Fraktionen beantragen, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu setzen:

Beschlussvorschlag
Die Satzungen der Stadt Delbrück werden wie folgt geändert bzw. ergänzt:
1.) Der Sozialausschuss wird auf 15 stimmberechtigte Mitglieder erhöht und um sachkundige Einwohner nach § 58 GO erweitert. Je ein beratendes Mitglied aus folgenden Bereichen der Gemeindekonferenz:
- Jugend
- Familie
- Integration
- Senioren

2.) Die Hauptsatzung wird gem. § 73, 3 (GO NRW) ergänzt:
Der Bürgermeister trifft die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen. Abweichend von § 73, 3 Satz 1 GO entscheidet der Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Einstellung, Beförderung bzw. Höhergruppierung und Entlassung der Bediensteten in Führungspositionen. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen. Bei dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen des Rates stimmt der Bürgermeister nicht mit. Bedienstete in Führungsfunktionen sind Leiter von Organisationseinheiten, die dem Hauptverwaltungsbeamten oder einem anderen Wahlbeamten oder diesem in der Führungsfunktion vergleichbaren Bediensteten unmittelbar unterstehen, mit Ausnahme von Bediensteten mit Aufgaben eines persönlichen Referenten oder Pressereferenten. Bei der derzeitigen Struktur der Stadt Delbrück handelt es sich hier um die Fachbereichsleiter und
Sachgebietsleiter.

Begründung
1.) Der Sozialausschuss befasst sich schwerpunktmäßig mit den Belangen der Familie, der Jugend und des Sozialen. Durch Ergänzung von vier sachkundigen Einwohnern aus den Bereichen Jugend, Familie, Senioren und Integration der Gemeindekonferenz kann der Sachverstand dieser Gruppen bei den Entscheidungen direkt berücksichtigt werden. Die vielschichtigen Aufgaben des Sozialausschusses rechtfertigen darüber hinaus eine Erhöhung auf 15 stimmberechtigte Mitglieder.

2.) Die Gemeindeordnung eröffnet dem Rat mit den Regelungen des § 73 (GO) weitergehende Mitwirkungsmöglichkeiten bei ausgewählten Personalentscheidungen. Auf dieser Basis einer intensiven und förderlichen Zusammenarbeit zwischen Rat und Bürgermeister ist ein Einvernehmen in Personalfragen (insbesondere bezüglich der Bediensteten in Führungsfunktionen) als notwendige Voraussetzung für die wirkungs- und vertrauensvolle Aufgabenerledigung der Verwaltungsgeschäfte zu sehen. Gemeinsam vertreten Rat und Bürgermeister gem. § 40 (GO) die Bürgerschaft und sind damit Träger der Gemeindeverwaltung. Daher sollten diese wichtigen Personalentscheidungen auf ein möglichst breites demokratisches Fundament gestellt werden.

gez.
Johannes Lindhauer (CDU-Fraktion), Willibald Haase (SPD-Fraktion), Brigitte Michaelis (FDP-Fraktion) und Marion Lange (Fraktion Bündnis 90/Grüne)

 

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