Anfrage: Lärmschutzwand entlang des Wohngebietes Tegetfeld

Veröffentlicht am 05.04.2014 in Ratsfraktion

Anfrage zur Sitzung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses am 03.04.2014

Delbrück, den 29.03.2014
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Delbrück

Willibald Haase, Ratsmitglied
Alexander Wiechers, Sachkundiger Bürger

 

An den Bürgermeister der Stadt Delbrück,
Herrn Werner Peitz

 

„Lärmschutzwand entlang des Wohngebietes Tegetfeld“
Inwieweit wird der „dritte“ Meter Wandhöhe nun auch vom Landesbetrieb Staßen NRW bezahlt?

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Peitz,

in der letzten Sitzung des Umwelt-, Bau-und Planungsausschusses am am Donnerstag, den 30.01.2014 wurden die Ergebnisse der Messung der Verkehrslärmpegel auf der Bundesstraße 64 im Bereich Tegetfeld mitgeteilt. Einziges Ergebnis dieses Gutachtens war, dass für ein untersuchtes Haus ein grundsätzlicher Anspruch auf Lärmsanierungsmaßnahmen besteht. Für die umliegenden Häuser sollte gleichzeitig ein Anspruch auf Untersuchung durch den Straßenbaulastträger hergeleitet werden.

Da der Straßenbaulastträger, hier ist es der Landesbetrieb Straßen NRW, bereits vor einem Jahr der Stadt Delbrück zugesichert hat, eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,00 m zu errichten, ging es nun darum, ob durch dass neue Verkehrslärmgutachten ein Anspruch für die Errichtung einer bis zu drei Meter hohen Lärmschutzwand durch den Landesbetrieb Straßen NRW erfolgt und auch bezahlt wird.

Herr Bürgermeister Werner Peitz, seit dem die Lärmschutzwand zur Weststadt hin im Sommer letzten Jahres errichtet wurde, ist die Lärmbelastung im Wohngebiet „Tegetfeld“ nachweislich höher geworden.

Die Bewohner dieses Wohngebietes haben keine Geduld mehr und sehen es nicht ein, auf ihre Lärmschutzwand ein weiteres Jahr warten zu müssen.

Deshalb die dringende Frage: Welche Konsequenzen zieht der Landesbetrieb Straßen NRW aus dem vorliegenden Verkehrslärmgutachten des Büros AKUS aus Bielefeld?

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Willibald Haase, gez. Alexander Wiechers

 

P.S.: Den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis

 

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