Anfrage: Flutlichtanlage Sportplatz Schöning

Veröffentlicht am 28.07.2012 in Ratsfraktion
SPD-FRAKTION 10.08.2010 im Rat der Stadt Delbrück Udo Büdeker Willibald Haase Sehr geehrter Herr Bürgermeister Peitz, bitte setzen Sie die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 09.09.2010. Unsere Sorge um das Leben der Spieler und Zuschauer am neuen Schöninger Sportplatz veranlasst uns zu nachfolgender Anfrage: Die Presse vom 5./6. Juni 2010 berichtet über die Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem neuen Sportplatz des SV Schöning ohne Fundamente. In der Landesbauordnung BauO NW §65, Abs. 1, Nr. 23 ist nachzulesen, dass Flutlichtanlagen bis zu einer Bauhöhe von 10 m genehmigungsfrei sind. Die o.g. Flutlichtanlage ist mit einer Masthöhe von 16 m ausgeführt, also Bauantrags- und Genehmigungspflichtig. Zum Bauantrag entsprechend Bauprüfverordnung BauPrüfVO §§ 4, 6 und 8 des Landes NRW ge-hören:
  • Grundrisszeichnung, Schnittzeichnung, Ansichtszeichnung, Herstellungskosten und der Nachweis der Standsicherheit.
  • Lichttechnische Berechnungen gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Blitzschutzmaßnahmen für Mast und Ballfangzaun
1. Liegen diese Bauantragsunterlagen vor? 2. Wenn ja, vom wem wurde der Bauantrag genehmigt? 3. Wenn nein, wie gedenkt dann die Verwaltung diese Bausünde zu heilen? Begründung: Die in der Presse publizierte und vor Ort festzustellende Tatsache, dass die 16 m hohen Flutlicht-masten ohne Fundamente errichtet wurden, wirft nicht nur die Frage nach der Standsicherheit auf. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat kein entsprechend den Vorgaben der Landes-bauordnung LBO NRW legitimierter Sachverständiger in Kenntnis der Bodenverhältnisse vor Ort (reiner Sandboden) die Standsicherheit ohne die zwingend erforderlichen Fundamente mit einem positiven Testat entsprechend BauPrüfVO §8 versehen. Vorschriftsmäßig ausgeführte Blitzschutzmaßnahmen sichern die körperliche Unversehrtheit der Zuschauer in einem hohen Maße, nicht ausgeführte Blitzschutzmaßnahmen erhöhen das vorhan-dene Gefahrenpotential wesentlich. Die 16 m hohen Flutlichtmasten, aber auch der metallische Ballfangzaun sind bestens geeignet, bei einem Gewitter den Blitzeinschlag und in der Folge Personenschäden förmlich zu provozieren. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass die schnelle und unbürokratische Umsetzung, der zweifellos vorhandenen Notwendigkeit nach einer Flutlichtanlage für das neue Sportgelände, mehr von un-überlegten politischem Aktionismus geprägt ist als von verwaltungsseriösem Handeln. An dieser Stelle wird auf zwei Fälle von Blitzeinschlag an Sportplätzen in der jüngsten Vergangen-heit hingewiesen:
  • Am 08.08.2008 in Wald-Michelbach mit zwanzig verletzten Personen.
  • Am 02.05.2009 in Ingoldingen (Kreis Biberach) mit sechsundzwanzig verletzten Personen.
Vor dem Hintergrund dieser recht aktuellen Ereignisse, Verantwortlichkeiten und den Umgang mit Vorschriften fordert die SPD – Fraktion lückenlose und belastbare Auskunft zum Sachverhalt. gez. Udo Büdeker gez. Willibald Haase SPD Ratsmitglied SPD Ratsmitglied
 

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