Rekommunalisierung: Ablehnung des Kaufs von Anteilen

Veröffentlicht am 22.05.2013 in Ratsfraktion

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, GABI und Bündnis 90 / DIE
GRÜNEN OL zur Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförd.-ausschusssitzung am 5. Juni und zur Ratssitzung am 6. Juni 2013

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Delbrück lehnt das Angebot, im Zuge einer Rekommunalisierung der E.ON Westfalen Weser AG Anteile an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu erwerben, ab.

Begründung:

Die in Aussicht gestellten Rendite einer Beteiligung an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG ist zweifelhaft. Die diesbezüglichen Darstellungen in den Unterlagen der Herford Paderborner Beteiligungs GmbH sind unrealistisch und zum Teil falsch. Insbesondere die Situation der Konzessionierung und die absehbare Entwicklung sind bedenklich, so dass einem kommunalen Netzverbund schon nach kurzer Zeit eine erste Wertberichtigung droht.

Bei einer Beteiligung an einem kommunalen Netzverbund mit einem nur geringen Anteil hätte die Stadt Delbrück auch nur ein geringes Mitspracherecht und könnte auf die Entwicklung des Versorgungsnetzes im Stadtgebiet kaum Einfluss nehmen.

Durch den Erwerb von Anteilen an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG könnte die Stadt Delbrück keine zusätzlichen Arbeitsplätze oder Steuereinkünfte generieren und vor Ort auch keine zusätzliche Wertschöpfung sichern. Die vorgesehenen Regelungen und vertraglichen Vereinbarungen sind vorteilhaft für Stadt Paderborn und die Stadt Herford als Hauptanteilseigner und Unternehmenssitze, würden einer unmaßgeblich beteiligten Stadt Delbrück jedoch keine wesentlichen Vorteile bringen.

Die Finanzierung eines Anteilserwerbs durch Entnahme liquider Mittel aus städtischen Eigenbetrieben ist nur sehr begrenzt vertretbar. Es ist nicht akzeptabel, dass die Finanzierung vordringlicher Projekte der Stadt Delbrück (z.B. Hallenbad-Sanierung, Neubau eines Lehrschwimmbeckens, Schulgebäude) nicht gesichert sind, aber darüber diskutiert wird, gebührenfinanzierte, zweckgebundene Rücklagen städtischer Betriebe zu einem großen Teil für eine wirtschaftlich riskante Unternehmensbeteiligung einzusetzen.

Der Gesellschafts- bzw. Konsortialvertrag der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG sehen eine Mindestlaufzeit bis zum Jahr 2038 ohne Kündigungsmöglichkeit für die Kommunen vor. Die Stadt Delbrück würde damit ihrer Handlungsfähigkeit für die nächsten 25 Jahre beraubt und hätte somit faktisch wohl keine Möglichkeit mehr, das Versorgungsnetz im Stadtgebiet selbst zu erwerben bzw. zu betreiben und auf energiepolitische Entwicklungen (z.B. Änderungen bei der Vergütung des Netzbetriebes) zu reagieren.

Das Verfahren zur Rekommunalisierung der E.ON Westfalen Weser AG ist höchst intransparent und nicht akzeptabel. Es ist nicht hinnehmbar, dass Ratsmitglieder unter Androhung von Schadenersatzansprüchen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden und somit wesentliche Vertragsinhalte und Unterlagen, die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für die Stadt Delbrück und ihre Bürger/innen haben, nicht öffentlich diskutiert werden können.

gez. Hubert Kniesburges
GABI-Fraktion

gez. Theo Stollhans
SPD-Fraktion

gez. Manfred Köllner
GRÜNE OL

 

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