Andreas Krummrey, Wolfgang Weigel, Klaus Stahl, Burkhard Blienert, Dr. Beate Röttger-Liepmann Paderborn. „Jetzt können wir noch die Weichen stellen.“ Mit diesen Worten führte Burkhard Blienert, Bundestagsabgeordneter und SPD-Kreisvorsitzender, in das Thema des Abends ein. Der SPD-Kreisverband hatte zur Informationsveranstaltung über die Pflegereform in NRW eingeladen.
Blienert, der Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ist, ging kurz auf die Rahmenbedingungen der Bundesgesetzgebung ein, ehe er das Wort an Klaus Stahl überreichte. Stahl ist stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) in Nordrhein-Westfalen und Mitglied im Bundesvorstand der ASG. Er informierte die interessierten Gäste, darunter auch einige aus den Einrichtungen der Altenpflege in Paderborn, über die Ziele und Rahmenbedingungen des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Altenpflegegesetzes NRW.
Übersichtlich und leicht verständlich erläuterte Stahl, wie der Schutz von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen gewährleistet werden soll. Dazu zählen nicht nur die Heime, sondern auch Wohngemeinschaften. Auch die altersgerechte Quartiergestaltung war ein Aspekt, auf den Klaus Stahl angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft einging. In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Pflege älterer oder pflegebedürftiger Mitmenschen ein emotionales Thema mit vielen Facetten ist, welches sich wohl kaum mit einem „großen Wurf“ zufriedenstellend in einen gesetzlichen Rahmen gießen lassen wird. Sicherlich werde es zu Nachbesserungen kommen, räumte Klaus Stahl ein, der auf ein Inkrafttreten in 2015 hofft.
Burkhard Blienert, der unter den Gästen auch den Landratskandidaten Wolfgang Weigel und den Paderborner Bürgermeisterkandidaten Andreas Krummrey begrüßen konnte, machte deutlich, dass auch auf Bundesebene noch einiges im Schwung ist. Verbesserungen in der Pflege seien nur durch zusätzliche Mittel möglich, erläuterte Blienert, und verwies damit auf die Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung, die trotz geringer Anhebung ein Mehr von rund sechs Milliarden Euro für die Pflegeversicherung bringt. Auch die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs steht auf bundespolitischer Ebene noch an. „Die Herausforderungen des Themas sind der Politik wohl bekannt und werden angepackt, sowohl im Bund als auch in NRW. Dennoch wird es in den kommenden Jahren noch viel zu tun geben, um die Bedingungen der Pflege für Pflegekräfte, Angehörige und Pflegebedürftige zu verbessern“, befand Blienert abschließend.