Antrag zur Sitzung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses
am 28.11.2013 und zur Sitzung des Stadtrates am 12.12.2013
Antrag zur Sitzung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses
am 28.11.2013 und zur Sitzung des Stadtrates am 12.12.2013
Delbrück, den 30.10.2013
SPD-FRAKTION im Rat der Stadt Delbrück
Willibald Haase und Theo Stollhans
An die Vorsitzenden
des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses, Herrn Meinolf Päsch,
und des Rates, Herrn Bürgermeister Werner Peitz
Geschwindigkeitsreduzierung auf der Lippstädter Straße (L 822) im Bereich Ortseingang Delbrück auf 70 km/h
Sehr geehrter Herr Meinolf Päsch, sehr geehrter Herr Bürgermeister Peitz,
wir bitten Sie, diesen Antrag sowohl für die Sitzung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses am 28.11.2013 als auch für die Ratssitzung am 12.12.2013 aufzunehmen.
Im Einmündungsbereich der Gemeindestraßen “Bösendamm“ und “Am Bauhof“ an die Landesstrasse 822 (L 822) , hier “Lippstädter Straße“, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h.
In Richtung Ortseinfahrt Delbrück wird diese Geschwindigkeitsreduzierung aufgehoben. Auf der Reststrecke von rund 550 m bis zur Orteinfahrt ist eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt. Hier befindet sich ein Kurvenbereich, in den die Gemeindestraße „Wiesenweg“ einmündet. An dieser Stelle müssen Rad fahrende Schulkinder, Radfahrer und auch Freizeitradfahrer die L 822 zum straßenbegleitenden Radweg entlang der L 822 hin überqueren.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger zu beantragen, die im Einmündungsbereich “Bösendamm“ geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h bis zum Orteingangsbereich Delbrück - Einmündungsbereich der L 822 in die Westenholzer Straße ( L 586) - fortzuführen.
Begründung:
Die SPD - Fraktion Delbrück ist der Auffassung, dass es aus ökologischen aber auch insbesondere aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig ist, die im Einmündungsbereich “Bösendamm“ geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h bis zum Orteingangsbereich Delbrück - Einmündungsbereich der L 822 in die Westenholzer Straße ( L 586) - fortzuführen.
Es sind zum einen die Bewohner und deren Schulkinder des Wohnbereiches „Wiesenweg“, aber auch Freizeitradfahrer, die die Route über den Wiesenweg und die betreffende Überquerungsstelle nutzen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der “Wiesenweg“ Bestandteil der innerörtlichen Radwegeroute DE 4 ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Willibald Haase, gez. Theo Stollhans
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