Antrag: Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der B64

Veröffentlicht am 28.07.2012 in Ratsfraktion

SPD – Fraktion im Rat der Stadt Delbrück Delbrück, den 28.02.2012
Willibald Haase und Udo Büdeker

An den Vorsitzenden
des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses Herrn Meinolf Päsch
und an den Vorsitzenden
des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
und des Rates, Herrn Bürgermeister Werner Peitz

Antrag zur Sitzung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses,
am 15.03.2012, des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
am 22.03.2012 und zur Sitzung des Stadtrates am 29.03.2012

Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der B 64 an der nordöstlichen Seite von der Einmündung „Rietberger Straße“ bis zum „Roten Kreuz“ an der Südstraße in der Stadt Delbrück

Sehr geehrter Herr Päsch, sehr geehrter Herr Bürgermeister Peitz,

wir bitten Sie, diesen Antrag für die v. g. Sitzungen aufzunehmen.
Die Bewohner des Tegetfeldes bis hin zur Südstraße werden seit der Verkehrsfreigabe der Umgehungsstraße (B64) durch den Verkehrslärm in immer zunehmendem Maße belästigt. Dieser Lärm führt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bewohner.
Seit vierzig Jahren „kämpfen“ Bürger der Wohngebiete Tegetfeld und Südstraße für die Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung und es ist endlich an der Zeit, dass hier etwas getan wird. Da der Landesbetrieb Straßenbau NRW hier offensichtlich keine Möglichkeit der Lärmsanierung sieht (aufgrund der Verkehrszählung 2010 bisher keine Reaktion), wir aber für die Bürger akuten Handlungsbedarf feststellen, legen wir diesen Antrag vor.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit der Planung und Ausführung (Errichtung) einer Lärmschutzwand entlang der B 64 an der nordöstlichen Seite von der Einmündung „Rietberger Straße“ bis zum „Roten Kreuz“ an der Südstraße in der Stadt Delbrück zu beginnen. Die erforderlichen Finanzmittel sind für das laufende Jahr im Nachtragshaushalt 2012 und in den nachfolgenden Haushalten bereitzustellen.

Begründung:

Wir von der SPD Fraktion Delbrück sind der Auffassung, dass die Stadt Delbrück aufgrund der Daseinsfürsorge für die Bürger in Delbrück diese Lärmschutzwand aus nachfolgenden Gründen umgehend errichten muss:

1. Entsprechend der aktuellen Verkehrszählung (2010) ist die Verkehrsbelastung auf der B 64 im betreffenden Bereich deutlich angestiegen und damit auch der Verkehrslärm.

2. Durch den in diesem Jahr geplanten Bau der Lärmschutzwand an der Westseite der B 64 zur „Weststadt“ hin, erhöht sich die Lärmbelastung im Tegetfeld erheblich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. gez.
(Willibald Haase) (Udo Büdeker)

 

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