Strafanzeige der AfD gegen die Stadt Delbrück

Veröffentlicht am 21.07.2016 in Ratsfraktion

Frank Drake, Fraktionsvorsitzender

Beim ersten Lesen der Nachricht über eine Strafanzeige der AfD gegen die Stadt Delbrück wegen „Untreue und Rechtsbeugung“ ist man im ersten Moment sprachlos vor Empörung. Diese Kombination aus Unwissen, Halbwissen, unerträglicher Polemik und einer gehörigen Portion Fremdenhass ist nicht zu überbieten.

Es gäbe viel zu viel dazu zu sagen, was allerdings jeden Rahmen sprengen würde.

Man könnte auch alles ins Lächerliche ziehen und sich angewidert abwenden. Da aber wäre zu einfach, denn in Wirklichkeit steckt eiskaltes Kalkül hinter dieser Aktion.

Das Ziel, das die AfD mit dieser Strafanzeige erreichen will, ist Aufmerksamkeit. Mehr nicht, aber auch nicht weniger.

„Auffallen um jeden Preis“ , heißt die Devise und dafür sind den Leuten um Herrn Koch alle Mittel recht und erscheinen sie noch so dumm und widerlich.

Dabei fällt zunehmend schwer, hier sachlich zu bleiben.

Und weil die AfD im Kreis Paderborn nicht wahrgenommen wird , kommt sie nun in Gestalt des Herrn Koch mit einer Strafanzeige daher, die dubioser nicht sein kann.

Zur Sache: Hätten Herr Koch und seine AfD mal genau hingehört, aufmerksam gelesen und sich sachkundig gemacht, wüssten Sie, dass die Verantwortlichen im Delbrücker Rathaus pflichtgemäß nach Recht und Gesetz handeln.

Das wäre gerade so, als würde man jemanden, der an einer roten Ampel auf Grün wartet, anzeigen, weil er den Verkehr behindert.

Mit dieser Strafanzeige schlagen die AfDler allerdings all denen ins Gesicht, die sich seit vielen Monaten freiwillig und ohne Eigennutz in ihrer Freizeit intensiv um die Flüchtlinge kümmern und dort helfen, wo Hilfe gebraucht wird. Die müssen sich doch beim Lesen der Anschuldigungen des Herrn Koch wie Idioten vorkommen. Sind sie aber nicht, sondern es sind Menschen, die unseren höchsten Respekt, Anerkennung und Dank verdienen. Und Gott sei Dank ziehen bei uns in Delbrück in der Lösung der Flüchtlingsfrage alle an einem Strang.

Neben dem Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) verursachen die Herrschaften der AfD zudem unnötige nicht unerhebliche Kosten , die übrigens der Steuerzahler zu berappen hat. Denn wer bezahlt die Staatsanwaltschaft und die Anwälte, die sich mit diesem Verfahren befassen müssen? Das ist Verursachung und Verschwendung von Steuergeldern.

Das aber interessiert bei der AfD offensichtlich niemanden. Wichtig ist, dass wieder mal von ihr geredet und geschrieben wird und sie die Aufmerksamkeit auf sich lenkt.

Die Betroffenen im Delbrücker Rathaus reagieren da völlig richtig. Ruhig bleiben und nichts dazu sagen, trotz aller Empörung, denn der Rest ist Schweigen!

Delbrück, den 21.07.2016
 

gez.
SPD-Delbrück
Michael Kersting
Pressesprecher

Hier die Pressemitteilung als PDF

 

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